Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindkeit von maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei-/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 KW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 KW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Mindestalter: 15 Jahre
Es ist keine Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich.
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist diese Klasse nur in Deutschland gültig.
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.
Befristung: 15 Jahre, danach Neuausstellung des Führerscheins
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse AM. Die Klasse AM schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.
Ausbildungsumfang Klasse AM | |||
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Theoriestunden | 12 x 90 Min. Grundstoff, 2 x 90 Min. spez. AM | ||
Sonderfahrten | keine |