Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindkeit von maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei-/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 KW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 KW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Mindestalter: 15 Jahre

Es ist keine Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich.

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist diese Klasse nur in Deutschland gültig.

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.

Befristung: 15 Jahre, danach Neuausstellung des Führerscheins

Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse AM. Die Klasse AM schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.

Ausbildungsumfang Klasse AM      
 Theoriestunden 12 x 90 Min. Grundstoff, 2 x 90 Min. spez. AM
Sonderfahrten keine
Klassen

Klasse B

Führerscheinklasse B

Klassen

Schlüsselzahl 196

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 196

Klassen

Schlüsselzahl 96

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96

Klassen

Klasse T

Führerscheinklasse T