Fahrzeugart: Landtwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von 40 km/h (16 J.) bzw. 60 km (18 J.), landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen 40 km/h
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung zu land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Befristung: 15 Jahre, danach Neuaustellung des Führerscheins
Einschluss: Klasse T schließt die Klassen AM u. L ein.
Ausbildungsumfang Klasse T | |||
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Theoriestunden | 12 x 90 Min. Grundstoff, 6 x 90 Min. spez. T | ||
Sonderfahrten | keine |