Schlüsselzahl 196

 

Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³,
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.

Die Schlüsselzahl darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist.

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

Die Berechtigung gilt nur im Inland.

Ein stufenweiser Aufstieg zur Klasse A2 mit reduziertem Ausbildungsumfang ist nicht möglich.

 

Voraussetzung für die Erteilung der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung.
Diese beinhaltet:

  • vier theoretische Unterrichte a. 90 Minuten der Klasse A1
  • fünf praktische Schulungseinheiten a. 90 Minuten (=10 Fahrstunden a. 45 Minuten)

 

Die erfolgreiche Teilnahme darf nur dann bescheinigt werden, wenn der Fahrschüler sicher, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Umgang mit dem Kraftfahrzeug ist.

 

Klassen

Klasse B

Führerscheinklasse B

Klassen

Klasse AM

Führerscheinklasse AM

Klassen

Schlüsselzahl 96

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96

Klassen

Klasse T

Führerscheinklasse T