Schlüsselzahl 96

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg aber max. 4.250 kg beträgt.

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei “Begleitetem Fahren”)

Schulung in der Fahrschule.

Der Bewerber muss keine Prüfung abgelegen.

Die Fahrschule stellt eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese wird zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt.

Die Schulung besteht aus folgenden Teilen:

theoretische Schulung mind. 2,5 Std. a. 60 Min (= 150 Min.)

praktischer Übungsstoff mind. 3,5 Std. a. 60 Min (= 210 Min.)

Dieser Teil kann in Gruppen mit max. acht Teilnehmern durchgeführt werden. Für jeweils vier Teilnehmer muss eine Fahrzeugkombination zur Verfügung stehen.

Fahrpraktische Übungen mind. 60 Minuten je Teilnehmer. Gesamtdauer der Schulung mindestens 7 Stunden a. 60 Min.

Klassen

Klasse B

Führerscheinklasse B

Klassen

Klasse AM

Führerscheinklasse AM

Klassen

Schlüsselzahl 196

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 196

Klassen

Klasse T

Führerscheinklasse T