Klasse A1

Krafräder, dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krafträder der Klasse A1 (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW (Verhältnis Leistung/Leergewicht 0,1 KW/kg).

Dreirädige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH von mehr als 45 km/h, Leistung max. 15 KW

NEU: Die Beschränkung auf 80 km/h (vor Vollendung des 18. Lj.) ist ab 19.01.2013 nicht mehr gültig.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geltungsdauer: 15 Jahre, danach Neuausstellung des Führerscheins
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • beinhaltet Klasse: AM
Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspez. Unterricht 4 4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- od. Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt 12
Klassen

Klasse B

Führerscheinklasse B

Klassen

Klasse AM

Führerscheinklasse AM

Klassen

Schlüsselzahl 196

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 196

Klassen

Schlüsselzahl 96

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96