Krafräder, dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder der Klasse A1 (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW (Verhältnis Leistung/Leergewicht 0,1 KW/kg).
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH von mehr als 45 km/h, Leistung max. 15 KW
NEU: Die Beschränkung auf 80 km/h (vor Vollendung des 18. Lj.) ist ab 19.01.2013 nicht mehr gültig.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Geltungsdauer: 15 Jahre, danach Neuausstellung des Führerscheins
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- beinhaltet Klasse: AM
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspez. Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
Mindestumfang der Sonderfahrten | ||
Schulung auf Bundes- od. Landstraßen | 5 | |
Schulung auf Autobahnen | 4 | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | |
Gesamt | 12 |