Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet in einer Fahrschule statt. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Mindestalter: | 15 Jahre |
Voraussetzungen: | Die Mofa-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§ 5 FeV). |
Fahrzeuge (siehe § 4 FeV): |
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. |
Befristung: | Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Die Mofa-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein. |
Sonstiges: | Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76 Nr. 3 FeV). |