Kombinationen aus PKW oder leichtem LKW mit Anhängern, die nicht unter die Klasse B bzw. B96 fallen.
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, zGM max 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei „Begleitetem Fahren“)
Es wird eine praktische Prüfung durchgeführt.
Geltungsdauer: 15 Jahre, danach Neuausstellung des Führerscheins
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. | ||
Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten | ||
Schulung auf Bundes- od. Landstraßen | 3 | |
Schulung auf Autobahnen | 1 | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | |
Gesamt | 5 |