Klasse B

PKW und leichte LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen KFZ der Klassen A1, A2 u. A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer mit Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

b) bei Anhängern über 750 kg zGM, sofern die Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger) 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt

 

Achtung: Zum 01.04.2021 tritt die neue Automatik-Regelung in Kraft = Klasse B 197

Die Führerscheinausbildung inkl. der Prüfungsfahrt finden auf einem Kraftfahrzeug mit automatischer Kraftübertragung statt. Der Fahrschüler/die Fahrschülerin muss während der praktischen Ausbildung 10 Fahrstunden und eine Testfahrt (Dauer 15 Minuten) auf einem PKW mit Schaltgetriebe absolvieren. Damit entfällt die Beschränkung auf ein Automatik-Kraftfahrzeug. Diese Neuregelgung gilt auch für Fahrerlaubnisinhaber/innen der Klasse B mit Schlüsselzahl „78“. Auch hier ist eine Aufhebung der Automatik-Beschränkung durch eine Ausbildung im Rahmen von B 197 möglich.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei „Begleitetem Fahren“)
  • Geltungsdauer: 15 Jahre, danach Neuausstellung des Führerscheins
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • beinhaltet Klassen: AM, L
Theorie- Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspez. Unterricht 2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- od. Landstraßen 5 5
Schulung auf Autobahnen 4 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 3
Gesamt 12 12

Ausbildungsbeginn: 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters!

Klassen

Klasse AM

Führerscheinklasse AM

Klassen

Schlüsselzahl 196

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 196

Klassen

Schlüsselzahl 96

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96

Klassen

Klasse T

Führerscheinklasse T