Klasse A unbeschränkt

Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW u. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h, Leistung mehr als 15 kW.

Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
  • 21 Jahre für dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder beim einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Geltungsdauer: 15 Jahre, danach Neuausstellung des Führerscheins

Vorbesitz erforderlich: bis 24. Lj. Ja, ab 24. Lj. Nein

beinhaltet Klassen: A2, A1, AM

* Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren:

Kein Pflichtunterricht (Theorie + Praxis: Sonderfahrten) und keine Theorieprüfung erforderlich!

Theorie- Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6*
Klassenspez. Unterricht 4 4*
Gesamt 16 10*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten ohne A1  / mit A1, A2 <2J.
Schulung auf Bundes- od. Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen 4 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1
Gesamt 12 6
Klassen

Klasse B

Führerscheinklasse B

Klassen

Klasse AM

Führerscheinklasse AM

Klassen

Schlüsselzahl 196

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 196

Klassen

Schlüsselzahl 96

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96