Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A2 wird nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt. Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, kann durch eine verkürzte praktische Prüfung die Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) erwerben.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Geltungsdauer: 15 Jahre – danach Neuausstellung des Führerscheins
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- beinhaltet Klassen: A1, AM
* Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren:
Kein Pflichtunterricht (Theorie + Praxis: Sonderfahrten) und keine Theorieprüfung erforderlich!
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht | 12 | 6* |
Klassenspez. Unterricht | 4 | 4* |
Gesamt | 16 | 10* |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
Mindestumfang der Sonderfahrten ohne A1 / mit A1 <2J. | ||
Schulung auf Bundes- od. Landstraßen | 5 | 3* |
Schulung auf Autobahnen | 4 | 2* |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
Gesamt | 12 | 6* |