Klasse A2

Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A2 wird nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt. Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, kann durch eine verkürzte praktische Prüfung die Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) erwerben.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Geltungsdauer: 15 Jahre – danach Neuausstellung des Führerscheins
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • beinhaltet Klassen: A1, AM

* Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren:

Kein Pflichtunterricht (Theorie + Praxis: Sonderfahrten) und keine Theorieprüfung erforderlich!

Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6*
Klassenspez. Unterricht 4 4*
Gesamt 16 10*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang der Sonderfahrten               ohne A1       /          mit A1 <2J.
Schulung auf Bundes- od. Landstraßen 5 3*
Schulung auf Autobahnen 4 2*
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1*
Gesamt 12 6*
Klassen

Klasse B

Führerscheinklasse B

Klassen

Klasse AM

Führerscheinklasse AM

Klassen

Schlüsselzahl 196

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 196

Klassen

Schlüsselzahl 96

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96