Klasse T

Fahrzeugart: Landtwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von 40 km/h (16 J.) bzw. 60 km (18 J.), landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen 40 km/h

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung zu land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Befristung: 15 Jahre, danach Neuaustellung des Führerscheins

Einschluss: Klasse T schließt die Klassen AM u. L ein.

 

Ausbildungsumfang Klasse T
 Theoriestunden 12 x 90 Min. Grundstoff, 6 x 90 Min. spez. T
Sonderfahrten keine
Klassen

Klasse B

Führerscheinklasse B

Klassen

Klasse AM

Führerscheinklasse AM

Klassen

Schlüsselzahl 196

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 196

Klassen

Schlüsselzahl 96

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96