Seit mehr als einem Jahr ist die Prüfort-Regelung einer der vorherschenden Diskussionspunkte in der Fahrlehrerschaft – vor allem in Oberbayern. Infolge krimineller Machenschaften einiger weniger Geschäftemacher werden die Vorschriften des § 17 Abs. 3 FeV behördlicherseits sehr eng ausgelegt.
In manchen Regionen hat dies zu Umstellungen bei jahrzehntelang praktizierten Ausbildungstätigkeiten geführt. Nicht selten waren damit für die Kollegen vor Ort enorme Härten verbunden. Was vor zwei Jahren noch üblich und korrekt war, ist heute mancherorts nicht mehr möglich. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass die Fahrerlaubnisbehörden sich selbstverständlich an den gesetzlichen Vorschriften zu orientieren haben. Zur Verdeutlichung stellen wir die Systematik der Prüfort-Regelung übersichtlich dar. Gleichzeitig bitten wir Kollegen, bei abweichenden Prüfortwünschen der Fahrerlaubnisbewerber, das vernünftige und ruhige Gespräch mit den Sachbearbeitern zu suchen.
Landkreis Regensburg: Prüfortregelung
Mit dem Landrat des Landkreises Regensburg wurde bezüglich der Prüfortregelung folgende Vereinbarung getroffen: Führerscheinbewerber aus den Gemeinden an der Landkreisgrenze (Beratzhausen, Hemau, Laaber) können weiterhin die Prüfung am nahen und kleineren Prüfort Parsberg ablegen. Dies allerdings nur, wenn im Rahmen der Ausbildung mindestens 3 Doppelstunden auf dem Gebiet der Stadt Regensburg geschult werden. 1 Doppelstunde bei Klasse A und A1.
Für Fragen zu dieser Regelung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Quelle: Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V., Rundschreiben 389, März 2006