Schwere LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • beinhaltet Klasse: C1, L, AM
Mindestumfang des Theorieunterrichts B Bei Vorbesitz von Klasse C1 od. D1 D
Grundunterricht 6 6 6
Klassenspez. Unterricht 10 4 2
Gesamt 16 10 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang der Sonderfahrten
Bei Vorbesitz von Klasse B Bei Vorbesitz von Klasse C1
Schulung auf Bundes- od. Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen 2 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1
Gesamt 10 5